STAATLICH GEPRÜFTE BEKLEIDUNGSTECHNISCHE ASSISTENTIN ODER STAATLICH GEPRÜFTER BEKLEIDUNGSTECHNISCHER ASSISTENT UND FACHHOCHSCHULREIFE (BTA-3)
ZIEL
DOPPELQUALIFIKATION FACHHOCHSCHULREIFE UND BERUFSABSCHLUSS
Die Schülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben. Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventen viele Wege offen:
Die FHR berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen und einigen Bachelor-Studiengängen der Hochschulen.
Der Berufsabschluss als Staatlich geprüfte bekleidungstechnische Assistentin und Assistent bietet interessante berufliche Perspektiven.
VORAUSSETZUNG
Mittlerer Schulabschluss oder Qualifikation für die Gymnasiale Oberstufe
ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN
Studium an einer Fachhochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in allen Fachrichtungen
Berufstätigkeit als Bekleidungstechnische Assistentin oder Bekleidungstechnischer Assistent
BERUFSBILD
Bekleidungstechnische Assistenten erstellen in enger Zusammenarbeit mit Schnitt-, Entwurfs und Fertigungsmodelleuren und ‑direktricen Kollektionen. Sie fertigen nach genauen Vorgaben Entwurfsskizzen und arbeiten diese in individuell anzupassende Musterschnitte um. Dabei berechnen sie Nahtzugaben, Bundbreiten sowie Reißverschlusslängen und tragen die Werte in Formblätter ein. Außerdem sind Bekleidungstechnische Assistenten an der Auswahl der Stoffe und des Zubehörs, z.B. von Knöpfen oder Applikationen, beteiligt. Im Bereich Fertigung legen sie Arbeitsabläufe fest oder überwachen die Warenqualität und den Produktionsfortgang.