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Hugo Kükelhaus berufskolleg Abitur

STAATLICH GEPRÜFTE STAATLICH GEPRÜFTE/R GESTALTUNGSTECHNISCHE/R ASSISTENT/IN UND ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE (ABITUR)

ZIEL
DOPPELQUALIFIKATION ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE UND BERUFSABSCHLUSS

Die Schülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventen viele Wege offen:
Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.
Der Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistentin und Assistent bietet interessante berufliche Perspektiven.

VORAUSSETZUNG

Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

ABSCHLÜSSE

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und Berufsabschluss nach Landesrecht

ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN

  • Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
  • Einstieg in die Berufstätigkeit

BERUFSBILD

Gestaltungstechnische Assistenten arbeiten meistens in Agenturen, da sich die originäre Aufgabe des Gestalters im digitalen und grafischen Bereich befindet. Oft arbeiten sie auch in Druckereien, Grafikbüros, Film- und Medienanstalten, Verlagen oder Zeitungen, auch in Architekturbüros und sogar als Gestalter in Einrichtungshäusern.

Anmeldung

UNTERRICHT

Die Assistenten-Bildungsgänge dauern 3 1/4 Jahre.
Der Unterricht im Beruflichen Gymnasium ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert:

  1. Abiturfach: Gestaltungstechnik als Leistungskurs
  2. Abiturfach: Englisch als Leistungskurs
  3. Abiturfach: Deutsch, Mathematik oder Kunst
  4. Abiturfach mündlich: Religionslehre oder Gesellschaftslehre mit Geschichte

In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens 4 Wochen durchgeführt.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einer dreiwöchigen Unterrichtsphase in den Fächern Grafik-Design und Wirtschaftslehre und einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.

BESONDERHEITEN

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, z. B. in der Fachoberschule, können unter Beibehaltung des Fachbereichs/ des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe
11 (3 Wochenstunden) nachweisen. Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11, 12 oder 13 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.

ANSPRECHPARTNER

Frau Roosen – Abteilungsleiterin

tedda.roosen@hkbk.nrw.schule

NN – Bildungsgangleiterin