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Hugo Kükelhaus Berrufskolleg - Abschlüsse

ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE (ABITUR) IN DER FACHOBERSCHULE FÜR GESTALTUNG - FOS 13

ZIEL
ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE

Berufserfahrene Schülerinnen und Schüler, die über die Fachhochschulreife und eine Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügen, können in der Fachoberschule Klasse 13 in einem Jahr die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erlangen.

VORAUSSETZUNG

Fachhochschulreife und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung.
– z. B. Gestaltungstechnische Assistentin oder der Gestaltungstechnischer Assistent
– oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Die Berufsausbildung bzw. die Berufstätigkeit muss sich am Fachbereich oder am fachlichen Schwerpunkt der gestalterischen Berufe orientieren.

ABSCHLÜSSE

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachgebundene Hochschulreife, wenn keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachgewiesen wird.

ANSCHLUSSMÖGLICHKEITEN

Mit allgemeiner Hochschulreife

  • Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen

Mit fachgebundener Hochschulreife

  • Studium von einschlägigen (an den schulischen Fachbereichen/fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hochschulen in Deutschland
  • Studium der Beruflichen Fachrichtung Gestaltungstechnik für das Lehramt an Berufskollegs
  • Studium an allen Fachhochschulen.

UNTERRICHT

Der Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr. 
Fächer in der Abiturprüfung

  • Gestaltungstechnik
  • Englisch
  • Deutsch
  • Mathematik

Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife fortsetzen wollen, erhalten ein entsprechendes Angebot im Umfang von vier Wochenstunden.

BESONDERHEITEN ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE UND ZWEITE FREMDSPRACHE

Zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden. In der Fachoberschule (FOS 13) ist dies möglich durch:

Nachweis von mindestens vier Jahren durchgängigen Unterrichts in der Sekundarstufe I oder Unterricht im Berufskolleg im Umfang von zusammen 320 Stunden und der Abschlussnote „ausreichend“ oder Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf der Stufe II (gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998) oder eine mindestens mit der Note „ausreichend“ bestandene Ergänzungsprüfung.

ANSPRECHPARTNER

Frau Roosen – Abteilungsleiterin

tedda.roosen@hkbk.nrw.schule